Ab dem 13. Dezember 2016 müssen in der EU alle vorverpackten Lebensmittel speziell gekennzeichnet werden. OPAL Associates unterstützt Sie dabei, diese Verordnung rasch, einfach und der Verordnung konform umzusetzen. Egal ob Sie z.B. in einer kleinen Bäckerei unser fixfertiges Kit mit Software, Drucker und lebensmitteltauglichen Etiketten einsetzen oder in Ihrer SAP R/3 gesteuerten Produktion unsere Labelmanagement Lösung die Kontrolle über Ihren Etikettendruck übernimmt. Was bedeutet diese neue Regelung für Sie? Sie schreibt eine Liste an Informationen vor, die spätestens ab dem 13.12.2016 auf Ihren Produkten gedruckt sein müssen und auf Wunsch auch elektronisch abrufbar sein müssen. Diese Informationen umfassen Inhaltsstoffe, Allergene und Nährwerte. Entsprechende Detailinformationen gibt es hier.
Gemäss der EU Verordnung 1169/2011 zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sollten die Informationen mit einer minimalen Schriftgrösse von 1.2mm aufgedruckt werden. Nur bei Verpackungen unter 80cm2 dürfen Schriften von 0.9mm Höhe verwendet werden. Werbe Informationen müssen so angebracht werden, dass sie nicht von den Muss Informationen ablenken. Allergene müssen deutlich hervorgehoben werden. Etwa durch fette Buchstaben, schräggestellte oder unterstrichene Buchstaben. Ab 2016 müssen ebenfalls Gaststätten und Cafés die Allergene in ihren Lebensmitteln ausweisen. Die Nährwerte müssen in Tabellenform angegeben werden. Die Werte müssen on Kilojoules und Kilokalorien vorhanden sein, wobei der Wert in Kilojoules dem Kalorienwert vorangestellt sein muss. Beide Werte dürfen durch einen Schrägstrich getrennt werden (kJ/kcal). Die Nährwerte müssen in folgender Reihenfolge dargestellt werden: Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss, Salz. Freiwillig können diese Werte mit folgenden Informationen in folgender Reihenfolge ergänzt werden: einfache ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Polyole, Stärke, Fasern, Vitamine und Minerale. Die Informationen müssen immer im Minimum per 100g angebracht werden, können aber z.B. durch Portionsangaben ergänzt werden.
Zusätzlich gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Für Fisch und Fleisch müssen zugesetzte Proteine und ihre Quellen genannt werden, wenn diese sich vom ursprünglichen Tier unterscheiden
- Bei Fisch und Fleisch muss zugesetztes Wasser ab eine Grenze von 5% deklariert werden
- Bei “geformten” Fisch und Fleischprodukten muss dies deutlich genannt werden
- Bei Frischfleisch von Schafen, Schweinen, Gänsen und Hühnern muss die Rückverfolgbarkeit gegeben sein und es muss das Ursprungsland (Aufzucht und Schlachtung) genannt werden (Siehe auch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013)
- Aufgetaute Produkte müssen als solche gekennzeichnet sein. Das Datum der ersten Tiefkühlung muss genannt werden
- Künstliche Nano Inhaltsstoffe müssen genannt werden
- Beigefügte Lebensmittel Imitationen müssen genannt werden
- Bei Oelen und Fetten müssen die Quellen genannt werden. Z.B. Olivenoel oder Kokusnussfett
- Einsatz von Lebensmittel tauglichen Etiketten und Druckverfahren
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer neuen Lebensmittel Kennzeichnung.
