Die mobile Anlageninventur für SAP ® von OPAL gibt es nun auch für Android Geräte. Die Anlageninventur oder besser gesagt die Zählung dazu, muss regelmässig, in Deutschland gemäss HGB §240 Abs.3 (Handels Gesetzbuch) alle drei Jahre, in Rumänien z.B. jährlich, durchgeführt werden. Dabei müssen die Anlagengüter einer «körperlichen Bestandesaufnahme» unterzogen werden. Einzige Ausnahme sind GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter). Als geringwertiges Wirtschaftsgut …
Anlageninventur Etiketten
Bei jeder Anlageninventur ist der Einsatz der richtigen Etikette massgeblich für den Erfolg der Lösung. Anlagengüter müssen oft 10 Jahre oder mehr eindeutig und leicht identifizierbar sein. Sie müssen leicht anzukleben sein, man darf sie aber nicht einfach entfernen oder im schlimmsten Fall, sogar auf andere Anlagengüter aufkleben können. Dann müssen sie sehr gut mit Thermotransferdrucker bedruckbar sein, der Aufdruck …
